Präimplantationsdiagnostik
Schweiz

Evangelischer Kirchenbund unterstützt Referendum gegen Fortpflanzungsmedizingesetz

Bern, 3.9.15 (kath.ch) Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) begrüsst das Referendum gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), das am Dienstag, 1. September, von einem überparteilichen Komitee ergriffen wurde. Damit liessen sich nach Annahme der Initiative zur Präimplantationsdiagnostik (PID) zumindest gewisse Schutzmassnahmen zugunsten von Embryonen formulieren, teilt der SEK am 3. September mit.

Seit Annahme der Abstimmung über die PID am 14. Juni, die eine Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung zur Folge hatte, sei eine Dilemmasituation entstanden, schreibt der SEK. Die PID sei nun erlaubt, jedoch «um den Preis des Verlusts des Embryonenschutzes in der Verfassung». Für den SEK steht daher eine Verbesserung des Embryonenschutzes im Vordergrund. Die Selektion der Embryonen müsse mir ihren Konsequenzen sichtbar gemacht werden und es müsse sichergestellt sein, dass PID nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werde.

Eine solche Ausnahme sieht der SEK für Eltern, die schwere Erbkrankheiten an ihre Kinder weitergeben könnten. Ansonsten stosse due Selektion von Embryonen in den problematischen Bereich der Eugenik vor. Der SEK fordert deshalb «eine strikte rechtliche Regelung».

Referendum ermöglicht Korrekturen

Das revidierte FMedG lässt die Herstellung von bis zu zwölf Embryonen zu. Es soll künftig erlaubt sein, überzählige Embryonen einzufrieren. Das werfe die Frage nach alternativen Verwendungsmöglichkeiten auf.

Der SEK hatte sich im Vorfeld der Abstimmung vom 14. Juni für eine Legalisierung der PID, aber «gegen die Aufhebung des Embryonenschutzes in der Verfassung» ausgesprochen. Er unterstützt das nun ergriffene Referendum, «weil es Chancen bietet, einige Korrekturen vorzunehmen». An der Unterschriftensammlung beteilige sich der Sek jedoch nicht.

Katholischer Frauenbund unterstützt Referendum

Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) hatte sich bereits am 15. Juni, einen Tag nach der Annahme der Verfassungsänderung zur PID, für das Referendum ausgesprochen. Wie der Sek will auch der SKF die PID für Paare mit schweren Erbkrankheiten erlauben, die im revidierten FMedG festgelegten Rahmenbedingungen gehen dem Frauenbund aber zu weit.

Der SKF schlägt eine begrenzte Anzahl von Kompetenzzentren in der Schweiz vor, «damit Frauen und Paare Zugang zu einer fundierten und möglichst neutralen Beratung erhalten», so die Mitteilung vom 15. Juni. Hier sollen interdisziplinäre Beratungsteams umfassend informieren. «Frauen sollen nicht dem Druck ausgesetzt sein, ein gesundes Kind gebären zu müssen.» Der Frauenbund spricht sich weiter gegen Chromosomen-Screenings für alle Frauen aus, die eine künstliche Befruchtung durchführen.

Am 14. Juni hatten sich die Schweizer Stimmbürger für die Zulassung von Embryotests ausgesprochen. Die Anwendung des Verfahrens, der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), wird im revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Gegen dieses Gesetz hat nun ein Komitee aus rund 50 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien das Referendum ergriffen. Ziel sei es, eine «flächendeckende willkürliche» Anwendung der PID, insbesondere des Chromosomen-Screenings, zu verhindern, teilte das Komitee am Dienstag, 1. September, mit. (sys)

Überparteiliches Komitee ergreift Referendum gegen Fortpflanzungsmedizingesetz.
Interview mit EVP-Präsidentin Streiff zum Referendum gegen Fortpflanzungsmedizingesetz.

Präimplantationsdiagnostik | © Keystone
3. September 2015 | 12:09
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