Caritas fordert gleiche Rechte für vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge

Luzern, 28.5.15 (kath.ch) Laut Caritas Schweiz leben in unserem Land 30’000 Menschen als «vorläufig Aufgenommene». Das heisst, dass sie zwar nicht ausgewiesen werden können, aber auch kein Asyl erhalten. Dieser Status ist jedoch mit eingeschränkten Rechten verbunden. Caritas Schweiz fordert von Bundesrat und Parlament mehr Rechte für diese Menschen, wie Stefan Gribi, Mediensprecher von Caritas, gegenüber kath.ch sagte. Ein entsprechendes Positionspapier wurde an Bunderäte und Parlamentarier verschickt.

Caritas Schweiz wolle mit ihrem Positionspapier einen Input in die politische Diskussion geben, so Gribi gegenüber kath.ch. Auch die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen habe schon ähnliche Forderungen aufgestellt. In dieser Formulierung sei der Vorstoss von Caritas Schweiz jedoch neu.

Als «Vorläufig Aufgenommene» gelten Menschen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, weil sie die Forderungen des Flüchtlingsbegriffs nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen, schreibt Caritas Schweiz in einer Mitteilung vom 28. Mai. Krieg oder Gewalt in ihrem Heimatland führten jedoch dazu, dass sie dennoch nicht ausgewiesen würden. Laut Caritas Schweiz sind es über 90 Prozent der vorläufig Aufgenommenen, die auch langfristig in der Schweiz bleiben, weil kriegerische Zustände in ihrer Heimat oft jahrzehntelang andauerten. «Immer mehr Personen verbleiben über sehr lange Zeit im Status «Vorläufige Aufnahme», darunter viele Frauen, Familien, Ältere und Kinder», so Caritas Schweiz.

Umfassende rechtliche Reformen gefordert

Diese Menschen haben laut Caritas Schweiz «schlechte Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten», sie erhalten «meist nur flexible und unsichere Stellen im Tieflohnsektor ohne berufliche Perspektiven, sie werden von der Sozialhilfe abhängig, erhalten aber nur reduzierte Sozialhilfebeiträge, haben keine Aussichten auf eine Wohnung und somit keine Chancen, ihre Familien nachzuholen».

Aufgrund dieser prekären Bedingungen fordert das Hilfswerk «umfassende rechtliche Reformen». Konkret schlägt Caritas Schweiz als ersten Schritt die Schaffung eines «komplementären Schutzstatus» vor. «Dieser soll Flüchtlingen, die vor Krieg und allgemeiner Gewalt fliehen, dieselben Rechte gewähren wie anerkannten Flüchtlingen», fordert Caritas. Falls eine Rückkehr ins Heimatland nach drei Jahren immer noch unmöglich sei, solle eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden. Die finanzielle Unterstützung der vorläufig Aufgenommenen solle sich bei der Bemessung von Sozialhilfeleistungen an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) orientieren. Schliesslich sollen die dreijährige Wartefrist für den Familiennachzug sowie die Kriterien hierfür aufgehoben werden, so die Forderung von Caritas Schweiz.

Das Hilfswerk hofft laut Gribi, dass der Schutzstatus im Parlament diskutiert wird, und dass sich aus dieser Diskussion Verbesserungen beim Zugang zur Arbeit, den Sozialhilfeleistungen und beim Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen ergeben. Eine solche Verbesserung der Rahmenbedingungen dieses Status’, auch ohne Schaffung eines neuen Status, wäre für Caritas ein Fortschritt. (sys)

28. Mai 2015 | 15:47
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