Bischof Büchel: Simulation einer Eheschliessung bei homosexuellen Paaren nicht möglich

St. Gallen, 5.3.15 (kath.ch) Die Kirche muss Wege finden, um gleichgeschlechtlichen Paaren zu zeigen, dass sie zur Kirche gehören. Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft komme aber nicht in Frage, sagt der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Markus Büchel, gegenüber kath.ch. Wie ein Priester auf die Anfrage eines homosexuellen Paares reagiert, ist seiner pastoralen Klugheit überlassen und auch, wie er den Segen erteilt. Die Simulation einer Eheschliessung dürfe es aber nicht geben, sagte Büchel am Donnerstag, 5. März, im Anschluss an die ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischöfe in Genf.

Georges Scherrer

Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht möglich. Das unterstreicht die Schweizer Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer ordentlichen Sitzung in Genf. Was heisst das für die Praxis?

Bischof Markus Büchel: Die Schweizer Bischöfe haben in einem Dokument aus dem Jahr 2002 festgehalten, dass von der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare abzusehen ist, weil eine Verwechslungsgefahr mit der Ehe besteht. Das Sakrament der Ehe gilt ausschliesslich für eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Dies hat in der katholischen Kirche eine sehr hohe Bedeutung. Partnerschaft und Ehe werden heute im gesellschaftlichen und politischen Bereich sehr oft gleichgesetzt.

Werden die Bischöfe aktiv gegen solche Segnungen vorgehen?

Büchel: Wir sind bereits aktiv. Es kommt aber darauf an, wie man das tut. In einer pastoralen Verantwortung muss ganz genau geprüft werden, wie eine derartige Segnung gestaltet wurde und wie der Seelsorger genau gehandelt hat. Ich gehe davon aus, dass ich den Seelsorger anhöre, wenn er etwas in diese Richtung unternommen hat. Es gibt homosexuelle Partner, die gar keine Segnung wollen, die einer Eheschliessung ähneln würde. Sie wünschen vielmehr, dass sie ihren gemeinsamen Weg und ihre Gemeinschaft aus dem Glauben heraus leben können.

Wie sollen Priester reagieren, wenn ein homosexuelles Paar mit der Bitte um Segnung an ihn herantritt?

Büchel: Der Priester kann gemeinsam mit dem Paar beten und um die Kraft Gottes bitten. Die Seelsorgenden sollen offen und pastoral verantwortungsvoll mit homosexuellen Menschen umgehen und diese nicht diskriminieren. Die Kirche ist herausgefordert, pastorale Wege zu suchen, um zu zeigen, dass diese Menschen der Kirche nahe stehen und zu ihr gehören. Wie ein Priester auf eine entsprechende Anfrage reagiert, das ist seiner pastoralen Klugheit überlassen und auch, wie er den Segen erteilt. Es geht aber nicht, dass das homosexuelle Paar wie ein Brautpaar mit einer grossen Hochzeitsgesellschaft in der Kirche auftritt. Das wäre die Simulation einer Ehe.

Was geschieht mit Priestern, die sich öffentlich zu solchen Segnungen bekannt haben?

Büchel: Der Bischof hat die Verpflichtung, genau zu überprüfen, in welchem Rahmen und in welcher Form ein solcher Segen erteilt wurde. Es gilt zu prüfen, was die Erwartungen des Paares waren. Sollte ein Seelsorger etwas getan haben, was er nicht soll, dann muss ich ihn ermahnen. Es liegt dann in der Klugheit des Bischofs, wie er mit dem fehlbaren Seelsorger verfahren will.

Hat diese Praxis in allen Schweizer Bistümern die gleiche Gültigkeit?

Büchel: Grundsätzlich sind wir uns einig. Die Verantwortung liegt aber bei jedem einzelnen Diözesanbischof.

Der Fall von Pfarrer Wendelin Bucheli in Bürglen UR hat in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Ist diese Angelegenheit derart schwerwiegend, dass die Sache in Rom vorgetragen werden muss?

Büchel: Zum konkreten Fall in Bürglen kann ich keine Stellung nehmen, zuständig sind die Bischöfe von Chur und Lausanne-Genf-Freiburg. Das Schreiben zur Segnung von homosexuellen Paaren wurde in der Schweiz bereits 2002 publiziert. Die Angelegenheit ist also nicht neu. Bereits damals haben die Bischöfe erkannt, dass es in der Gesellschaft eine neue Realität gibt, welche die Kirche herausfordert. Die Bischöfe haben aufgrund der kirchlichen Lehre und des katholischen Verständnisses von Ehe auf diese Entwicklung reagiert.

Im kommenden August wollen die Schweizer Bischöfe zusammensitzen und die theologischen Grundlagen zu Ehe und Familie im Hinblick auf die im Herbst anstehende Bischofssynode in Rom vertiefen. Werden in die Beratungen die Resultate der Umfragen, welche in der katholischen Kirche zu Ehe und Familie vergangenes Jahr durchgeführt hat, einfliessen?

Büchel: Zum Abschluss des ersten Teils der ausserordentlichen Bischofssynode von Ehe und Familie, welcher im vergangenen Herbst in Rom stattfand, wurden die Themenbereiche, die erarbeitet wurden, verabschiedet. Das Thema Homosexualität und homosexuelle Pastoral muss gemäss der Abschlussdokumente auch aufgrund von neuen Erkenntnissen der Humanwissenschaften vertieft werden. Die Kirche wird aber keine Änderungen beim Eheverständnis vornehmen. Die Ehe ist eine Gemeinschaft zwischen Mann und Frau.

Die Schweizer Bischofskonferenz ist zurzeit daran ihr Sekretariat in Freiburg zu reorganisieren. In ihrem Communiqué zum Abschluss ihrer ordentlichen Versammlung in Genf erklären die Bischöfe, dass die Reorganisation im Dialog mit den betroffenen Gremien geschehen soll. Können Sie diesen Dialog konkretisieren?

Büchel: Die Reorganisation läuft bereits seit einigen Jahren. Es gab bereits Veränderungen innerhalb des Generalsekretariats. Jetzt steht ein grösserer Prozess an. Dieser beinhaltet die Zusammenarbeit der Bischofskonferenz mit den Kommissionen. Die Zukunft muss gemeinsam erarbeitet werden.

Ist dieser Dialog ergebnisoffen, so dass, wie zum Beispiel im Fall der Medienkommission, deren Auflösung in Frage käme?

Büchel: Nein, das kommt nicht in Frage. Wir haben so viele Prozesse gemeinsam durchgemacht und gezeigt, wie wichtig die Medien sind, dass ganz klar ist, dass wir eine Medienkommission brauchen.

Was soll mit der Kommission Justitia et Pax geschehen: Soll diese nach dem Vorbild von Papst Franziskus, der für dieses Gremium eine eigene Kongregation einrichten will, aufgewertet oder soll sie zu einem Sekretariat umfunktioniert werden?

Büchel: Die Stellung der Kommissionen gegenüber der Bischofskonferenz muss genau definiert werden. Justitia et Pax ist sicher, so wie es heute von Rom her verlautet, ein derartig wichtiges Gremium, dass wir dieses nicht einfach abmindern werden. Es braucht aber eine Klärung, wie diese Kommission mit der Bischofskonferenz kooperiert. (gs)

 

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Bischof Markus Büchel |© Oliver Sittel
5. März 2015 | 17:49
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