Flüchtlingsempfangszentrum in Chiasso TI
Schweiz

Arbeitsverbot für Asylsuchende: Caritas-Expertin fordert Abschaffung

Luzern/Freiburg/Zürich, 28.1.15 (kath.ch) Viele anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind arbeitslos. Bundesrätin Simonetta Sommaruga will dies nun zusammen mit den Sozialpartnern ändern. Auch Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen bei Caritas Schweiz, begrüsst diese Pläne und fordert zudem die Abschaffung des Arbeitsverbots für alle Asylbewerber.

Barbara Ludwig

Die Erwerbsquote der anerkannten Flüchtlinge ist extrem tief. Auch fünf Jahre nach dem Asylentscheid ist jeder Fünfte noch ohne Job, sagte Hochuli gegenüber kath.ch. Vorläufig Aufgenommene – also abgewiesene Asylbewerber, die im Moment nicht zur Ausreise aus der Schweiz gezwungen werden dürfen – haben es noch schwieriger bei der Arbeitssuche. 70 Prozent dieser Personen sind auch sieben Jahre nach dem Entscheid des Bundesamtes für Migration arbeitslos.

Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) aus Behörden, Sozialpartnern und Migrantenorganisationen will nun verstärkt gegen die hohe Arbeitslosigkeit der beiden Personengruppen angehen, wie sie am Montag, 26. Januar, an einer Pressekonferenz im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ankündigte. Mit Sprachkursen und einen Abbau administrativer Hemmnisse sollen Migranten besser in den Arbeitsmarkt integriert werden, berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» (27. Januar).

Es sei «höchste Zeit», sich jetzt ernsthaft um die Arbeitsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu bemühen, kommentierte Hochuli die Ankündigung der  (TAK). Das Problem der hohen Erwerbslosigkeit sei seit Jahren bekannt.

Nicht nur «weil es günstiger kommt»

Thomas Wallimann-Sasaki, Leiter des Sozialinstituts der Katholischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbewegung der Schweiz (KAB), begrüsst die Bestrebungen aus einer «christlich-sozialethischen Sicht». «Die Achtung und der Respekt vor diesen Menschen verpflichtet uns, unsere Arbeitswelt für sie leichter zugänglich zu machen.» Man sollte diesen Menschen nicht nur aus ökonomischen Gründen Arbeit geben, «weil es günstiger kommt». Dies wäre aus einer christlich-ethischen Perspektive «problematisch», findet Theologe Wallimann, der die Grünen im Nidwaldner Landrat vertritt. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär der bischöflichen Kommission Justitia et Pax, hätte sich bereits früher mehr Anstrengungen zugunsten von Migranten gewünscht. «Integration erfolgt wesentlich über den Arbeitsmarkt.» Die Schweiz brauche diese Personen und sollte ihnen die notwendige Unterstützung bieten.

Anerkannte Flüchtlinge brauchen in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Und auch vorläufig Aufgenommene haben in der Schweiz theoretisch die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, obschon kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Arbeitsbewilligung besteht, erklärte Hochuli. Gemäss Ausländergesetz «kann» eine Bewilligung erteilt werden. Die Expertin von Caritas weiss auch, dass eine Bewilligung nur selten verweigert wird.

Unsicherer Status schreckt Arbeitgeber ab

Und dennoch haben Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene grosse Mühe bei der Jobsuche. Dafür gibt es viele Gründe. Gehe es um vorläufig Aufgenommene, schreckten Arbeitgeber immer noch vor einer Anstellung zurück. «Der unsichere Status ist also ein Stolperstein», so Hochuli. Beide Personengruppen seien zudem auch wegen fehlender Sprachkenntnisse im Hintertreffen oder weil ihre bisherige Berufserfahrung und allfällig vorhandene Ausbildungen nicht anerkannt würden. Vorläufig Aufgenommene stossen sich weiter an administrativen Hürden. Barrieren, die die TAK jetzt aus dem Weg räumen will. Laut Hochuli müssen sie eine Gebühr für die Arbeitsbewilligung zahlen und dürfen nur in ihrem Wohnkanton eine Arbeitsstelle annehmen.

Beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit von Migranten will Hochuli weiter gehen als die TAK. Die Hürden, die einer Anstellung im Weg stehen, müssten «viel früher» abgebaut werden, fordert die Expertin. Für Asylsuchende gilt zu Beginn ein drei- bis sechsmonatiges Arbeitsverbot.» Dieses muss aufgehoben werden.» Auch soll eine Arbeit nicht zwingend an den Wohnkanton gebunden sein.

Erwerbsarbeit besser als Nichtstun

Noch immer herrsche «in rechtsbürgerlichen Kreisen» die Ansicht vor, man solle Asylsuchende nicht integrieren, weil dies eine Rückkehr ins Herkunftsland im Falle einer Ablehnung des Asylgesuchs erschwere, kritisiert Hochuli. Caritas Schweiz fordere hingegen das Recht auf Arbeit auch für Asylsuchende. Als Erwerbstätige könnten Betroffene ihre Zeit in der Schweiz sinnvoller nutzen. Dies wäre ein Vorteil für sie: Sowohl wenn sie die Schweiz wieder verlassen müssen, als auch bei einem positiven Asylentscheid. In diesem Fall sei «eine frühe Arbeitsintegration umso wichtiger», argumentiert die Expertin. Hochuli erinnert daran, dass 90 Prozent der vorläufig Aufgenommenen – oft nach Jahren des Wartens – schliesslich doch in der Schweiz bleiben dürfen. (bal)

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28. Januar 2015 | 17:04
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